Businessplan für Gründungszuschuss
Jeder Existenzgründer, der von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld I bezieht und zum Zeitpunkt der Gründungszuschuss-Antragstellung noch einen Restanspruch von mehr als 150 Tagen auf ALG I hat, kann den Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründer erhält zunächst 6 Monate lang eine monatliche Grundförderung in Höhe Ihres bisherigen ALG I-Geldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von € 300,- zur Deckung der der sozialen Sicherheit. Anschließend können Sie einmalig eine Verlängerung der Pauschale von € 300,- um 9 Monate beantragen (siehe Weitergewährung Gründungszuschuss). Bei beiden Leistungen handelt es sich um „Kann“-Leistungen der Agentur für Arbeit.
Die Förderung bekommen Sie jedoch nur dann, wenn sie einen individuellen und von einer fachkundigen Stelle beglaubigten Businessplan vorlegen können. Mit über 100 individuell für das Arbeitsamt erstellten und beglaubigten Businessplänen gehören wir zu den führenden Unternehmensberatern in Berlin, die auf Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit spezialisiert sind. Da der Gründungszuschuss seit dem 1.1.2012 eine „Kann“-Leistung ist, ist der Businessplan das zentrale Element für die Erlangung des Gründungszuschusses. Hier muss die Idee schlüssig zum Zahlenteil dargestellt werden und die nachhaltige Tragfähigkeit nachgewiesen werden. Dabei spielt auch die Motivation des Gründers eine große Rolle. Je stärker diese gegenüber der Agentur für Arbeit dargestellt werden kann, desto größer die Chancen zur Erlangung des Gründungszuschusses. Auch hier helfen wir dem Gründer im Rahmen eines Coachings seine Idee überzeugend zu präsentieren
Gründungszuschuss-Starter-Paket: € 599,- zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Dieses Paket beinhaltet:
Businessplan inkl. darauf abgestimmter Zahlenteil * (10 – 12 Seiten)
- Fachkundige Stellungnahme
- Tragfähigkeitsescheinigung, die Ihnen die wirtschaftliche Nachhaltigkeit Ihrer Gründung bescheinigt
- Unterstützung bei der Antragstellung des Einstiegsgeld und nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Im Falle eine Ablehnungsbescheid leisten für Hilfestellung bei Widerspruchsverfahren
*Um eine Ablehnungsbescheid zu vermeiden sollte das Geschäftsmodell im 6sten Monat Tragfähig sein. Tragfähig heißt ein monatlichen zu versteuernde Gewinn von > € 1.250,-
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- 030 - 34389307
- info@gruendertisch.de